A - Ordnungsnummer |
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Pflichtfeld: Ja Wertebereich: Text, mind. 1 und max. 20 Zeichen Erläuterung: Für die Ordnungsnummern der Maßnahmen ist eine systematische, fortlaufende Nummerierung durch die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten zu wählen. Die Ordnungsnummer, die für eine Maßnahme vergeben wird, muss über die gesamte „Lebensdauer“ der Maßnahme dieselbe bleiben. Der Grund hierfür liegt darin, dass über die Ordnungsnummern die Zuordnungen in den Konzepten, den dazugehörigen Berichten sowie eventuellen Fortschreibungen erstellt werden.
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